Die Grundsteuerreform

In Deutschland sind in diesem Jahr alle Grundbesitzer aufgerufen, Steuererklärungen über ihren Grundbesitz abzugeben.

Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor im Jahr 2018 die aktuelle Festsetzung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt, weil nach seiner Auffassung vergleichbare Immobilien in vergleichbaren Lagen bisher unterschiedlich besteuert wurden.

Für jedes der deutschlandweit fast 36 Millionen Grundstücke ist nunmehr in dem Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis zum 31. Oktober 2022 eine gesonderte Steuererklärung zu erstellen und elektronisch abzugeben.

Wir unterstützen gerne bei der Erstellung und elektronischen Übermittlung der geforderten Steuererklärungen sowie der anschließenden Prüfung der ergehenden Steuerbescheide.

Wir bieten unseren Service in der Mehrheit aller Fälle zu einem pauschalen Preis von 299,00 EUR* (inkl. Umsatzsteuer) an.

* Dieser pauschale Preis gilt nicht für betrieblich genutzte Grundstücke sowie nicht für Grundstücke, die nach derzeitigem Stand der Vorschriften einen erheblichen Mehraufwand verursachen werden (hierzu zählen z.B. Erbbaurechte, denkmalgeschützte Gebäude, Gebäude auf fremden Grundstücken). In diesen Fällen rechnen wir unsere Tätigkeiten nach Gegenstandswert ab. Der Mindestpreis beträgt in allen Fällen 299,00 EUR inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

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